Frage
Steuerhinterziehung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bis zur Rechtskraft eines Bescheids darf eine Behörde den Vorwurf einer Steuerhinterziehung nicht erheben, sondern muss immmer die Formulierung einer mutmaßlichen Steuerhinterziehung verwenden.
Was ist aber, wenn die Behörde dieses nicht beachtet?
Welche Maßnahmen können dagegen eingeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Fuest
| Fachbereich: | Steuerrecht |
|---|---|
| Preis: | EUR 20,00 |
| Erstellt am: | 01.07.2009, 08:34 Uhr |
Antwort
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Die Frage wurde beantwortet von:

- Dr. Corina Seiter
- Rechtsanwältin u. Diplom-Ökonomin, zugleich Fachanwältin für Strafrecht & Familienrecht