Frage

Unterhalt während Ausbildung

Sehr geehrte Frau Dr. Seiter!

Ich lebe vom Vater meines Sohnes getrennt (wir waren nie verheiratet).
Der Unterhalt wird über das Jugendamt unserer Stadt gezahlt, es besteht eine Bestandschaft.

Seit dem Erreichen des 18. Lebensjahres meines Sohnes werden unsere beiden Einkommen für die Berechnung des Unterhaltes zu Grunde gelegt.

Nun meine Frage: Ab Mitte des nächsten Jahres wird mein Sohn eine Ausbildung beginnen während der er kein Gehalt erhält - im Gegenteil, die Ausbildung (Pilot) kostet ca. 50.000,00 EUR.
Ein Anspruch auf BAföG oder andere Hilfen besteht nicht, aus dem zur Zeit gezahlten Unterhalt an meinen Sohn sind diese Kosten nicht zu bezahlen.
Muß der Kindsvater sich an diesen Kosten beteiligen oder muß ich diese Kosten komplett alleine tragen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Fachbereich: Familienrecht
Preis: EUR 30,00
Erstellt am: 20.09.2009, 17:25 Uhr

Antwort

Die Frage wird bearbeitet von:

Dr. Corina Seiter
Dr. Corina Seiter
Rechtsanwältin u. Diplom-Ökonomin, zugleich Fachanwältin für Strafrecht & Familienrecht