Frage
Austritt aus GmbH
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
ich nehme Bezug auf Ihre Antwort in einem Onlineforum vom 29.03.2007.
Es geht um den Austritt aus einer GmbH.
Ich habe eine ähnliche Situation. Ich bin Gesellschafter einer GmbH und möchte gerne aus dieser austreten, d.h. die Anteile nicht übertragen und auch nicht veräußern sondern die Anteile aufgeben.
Da dies ohne Notar möglich ist, wollte ich mich vorher über das Procedere bzw. die genaue Formulierung informieren.
Muss ich auf bestimmte Paragraphen bezug nehmen, oder kann die Aufgabe des Geschäftsanteils "formlos" erfolgen.
An wen muss diese Aufgabe geschickt werden? An das Registergericht?
Gibt es vielleicht eine Musterformulierung?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Reinhardt
| Fachbereich: | Handels- und Gesellschaftsrecht |
|---|---|
| Preis: | EUR 50,00 |
| Erstellt am: | 04.01.2010, 12:29 Uhr |
Antwort
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Die Frage wurde beantwortet von:

- Dr. Corina Seiter
- Rechtsanwältin u. Diplom-Ökonomin, zugleich Fachanwältin für Strafrecht & Familienrecht